Maurer vor heiklem Besuch in Kasachstan
Kasachstan-Affäre
Nach siebenjährigen Ermittlungen will die Schweizer Justiz einen Schlussstrich unter die sogenannte Kasachstan-Affäre ziehen. Die Genfer Staatsanwaltschaft hat am 12. November ihr Strafverfahren gegen den kasachischen Ex-Politiker Wiktor Chrapunow ergebnislos eingestellt. Chrapunow ist 2007 in die Schweiz geflüchtet. Kasachstan wirft ihm die Unterschlagung öffentlicher Gelder vor; Chrapunow selber stellt sich als Opfer einer politischen Verfolgung dar. Zuvor hat auch der Bund mehrere kasachische Rechtshilfegesuche zurückgewiesen. Das Bundesamt für Justiz be- gründet dies damit, dass für Chrapunow in Kasachstan kein menschenrechts- konformes Verfahren garantiert sei. Diese Begründung ist politisch brisant, weil Bundespräsident Ueli Maurer in dieser Woche zu einem Besuch nach Kasachstan reisen wird. In den letzten Jahren wuchs sich der Fall Chrapunow in Bern zu einer Politaffäre aus, weil auch mehrere Lobbyisten und Nationalräte involviert waren. Sie versuchten, die Justizbehörden politisch im Sinne Kasachstans unter Druck zu setzen. Nun kommt die Genfer Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass Kasachstan seine Vorwürfe nicht beweisen konnte. Die Familie Chrapunow verlangt nun vom Schweizer Staat eine Entschädigung von über 3 Millionen Franken. (hä) Seite 3
Schweiz lässt Kasachstan abblitzen
Markus Häfliger
Vordergründig zelebrieren die Schweiz und Kasachstan eine Länderfreundschaft. Gestern wurde bekannt, dass Bundespräsident Ueli Maurer diese Woche zu einer grossen Besuchstour in den Osten aufbricht. Am Donnerstag wird er von Russlands Präsident Wladimir Putin empfangen; am Freitag reist er weiter zu Kassym- Schomart Tokajew, der seit März als Staatschef Kasachstans amtet. Es gehe «um die weitere Vertiefung der bilateralen Beziehungen», kündigt die Medienstelle von Maurer an. Seine Mission: «ein intensiverer wirtschaftlicher Austausch».
Hinter den Kulissen ist das Verhältnis zwischen Kasachstan und der Schweiz deutlich unharmonischer. Aus- gerechnet jetzt, Tage vor Maurers Besuch, zeigt die Schweizer Justiz ihren kasachischen Kollegen die Rote Karte: Am 12. November hat die Genfer Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den in Genf lebenden Exil-Kasachen Wiktor Chrapunow nach siebenjährigen Ermittlungen ergebnislos eingestellt.
Kasachische Methoden
Die Person von Wiktor Chrapunow interessiert die kasachischen Behörden mehr als alles andere in der Schweiz. Der heute 70-Jährige war früher Minister und Bürgermeister der Stadt Almaty. 2007 überwarf er sich aber mit dem Regime und setzte sich mit seiner Familie in die Schweiz ab.
Seither geht Kasachstan an allen Fronten gegen Chrapunow vor – mit offiziellen und inoffiziellen Methoden. Schon 2012 ersuchte Kasachstan die Schweiz um Rechtshilfe; kurz darauf eröffnete die Genfer Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei. Doch die Kasachen begnügten sich nicht mit dem ordentlichen Rechtsweg. Um Informationen über Chrapunow zu beschaffen, heuerten sie einen undurchsichtigen privaten Geheimdienst an. Um die Schweizer Justizbehörden politisch unter Druck zu setzen, engagierten sie Lobbyisten wie Ex- Botschafter Thomas Borer und die Agentur Burson-Marsteller. Diese über- zeugten die Nationalräte Christa Markwalder (FDP) und Christian Miesch (SVP), im Parlament Vorstösse zu Chrapunow einzureichen. Als diese Manöver 2015 aufflogen, erlebte die Schweiz unter dem Schlagwort «Kasachstan- Affäre» eine intensive Debatte über Lobbying im Bundeshaus.
Zu 17 Jahren verurteilt
Dabei geriet der Fall, um den es eigentlich geht, zeitweise in den Hintergrund. Konkret wirft Kasachstan Wiktor Chrapunow und seiner Ex-Frau Leila vor, hohe Millionenbeträge unterschlagen zu haben. Im Oktober 2018 hat Kasachstan Wiktor und Leila Chrapunow in Abwesenheit zu 17 und 14 Jahren Gefängnis verurteilt und ihre Vermögenswerte in Kasachstan beschlagnahmt – selbst solche von Familienangehörigen. Die Chrapunows präsentieren sich als Opfer einer politischen Verfolgung.
Beim Bundesamt für Justiz (BJ) ist Kasachstan damit aufgelaufen. Wie erst jetzt bekannt wird, wies das Amt schon am 9. Oktober 2018 alle Rechtshilfeersuchen gegen Chrapunow ab. Die Voraussetzungen für Rechtshilfe seien «nicht gegeben», hält das BJ knapp fest.
Mehr Einblick in die Hintergründe dieses Entscheids ermöglicht jetzt die Genfer Staatsanwaltschaft – und dieser Einblick ist politisch brisant. In ihrer Einstellungsverfügung erwähnt die zu- ständige Staatsanwältin, wie der Bund die Verweigerung der Rechtshilfe begründet – nämlich mit Artikel 2 des Rechtshilfegesetzes. Dieser Artikel 2 schliesst Staaten von Rechtshilfe aus, welche die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen oder ihre Justiz dafür missbrauchen, Personen politisch zu verfolgen.
Im Klartext: Der Bund hält die Justiz des Landes, mit dem der Bundespräsident diese Woche die Zusammenarbeit vertiefen will, zumindest im Fall Chrapunow für nicht vertrauenswürdig.
Aus der Verfügung der Staatsanwältin gehen auch die detaillierten Vorwürfe Kasachstans hervor. Demnach argumentiert das Land, dass Chrapunow als Bürgermeister seinerzeit seiner Frau Leila, die als Geschäftsfrau tätig war, städtische Grundstücke zu tiefen Preisen verkauft habe. Anschliessend habe seine Frau die Parzellen zu vielfach höheren Summen weiterverkauft, Dutzende von Millionen Franken in die Schweiz geschafft und hier gewaschen.
Diese Klage weist die Staatsanwältin jetzt zurück. In einem Fall seien die monierten Immobilien-Deals ohnehin ver- jährt. Und in den übrigen Fällen seien «die typischen Elemente des Delikts der Geldwäscherei nicht erfüllt». Überdies sei «nicht erwiesen», dass es die (für den Tatbestand der Geldwäscherei entscheidenden) kriminellen Vortaten in Kasachstan überhaupt gegeben habe.
Trotz dieser Feststellung wirft die Staatsanwältin den Chrapunows gleichzeitig vor, sie hätten das Strafverfahren «durch ihr Verhalten» selber provoziert. Als einzigen Beleg für ein Selbstverschulden der Chrapunows zitiert die Staatsanwältin das kasachische Gerichtsurteil vom Oktober 2018. Aus diesem Grund lehnt die Staatsanwältin es auch ab, den Chrapunows für das siebenjährige Starfverfahren eine Entschädigung zuzusprechen.
3 Millionen Entschädigung
Damit wird der Fall Chrapunow nun definitiv zu einem Fall für die Schweizer Gerichte. Denn trotz Verfahrenseinstellung wollen die Chrapunows gegen die Verfügung rekurrieren. Es sei «inakzeptabel, dass die Staatsanwaltschaft dem Gerichtsurteil, das uns die kasachische Diktatur auferlegt hat, den geringsten Wert beimisst», halten die Chrapunows in einer schriftlichen Stellungnahme fest. Dabei berufen sie sich auf das Bundesamt für Justiz, welches Kasachstan keine Rechtshilfe erteile, «weil alle wissen, dass es sich um einen Schurkenstaat handelt». Total verlangen die Chrapunows vom Schweizer Staat für das siebenjährige Strafverfahren eine Entschädigung von über 3 Millionen Franken. Wiktor und Leila Chrapunow fordern 728 000 Franken für ihre Anwaltskosten. Ihr Sohn Ilyas verlangt 260 000 Franken plus 2,3 Millionen für wirtschaftlichen Schaden, den er erlitten habe. Ob auch die kasachische Seite die Einstellungsverfügung anfechten wird, ist offen. «No comment», sagt ihr Genfer Rechtsvertreter. Auch die Botschaft in Bern gab keine Stellungnahme ab.
Hingegen erklärt das BJ, Ende Oktober habe Kasachstan ein neues Rechtshilfegesuch im Fall Chrapunow eingeeicht. Die Kasachstan-Affäre – sie ist noch nicht zu Ende. Und Ueli Maurer wird sich am Freitag in Kasachstan auf Fragen gefasst machen müssen.
«Wie bei Tom Clancy»
Während die Schweizer Justiz versucht, den Fall Chrapunow zu den Akten zu legen, wird Belgien von einer neuen Kasachstan-Affäre erschüttert. Ein belgischer Staatsanwalt spricht von einem «Fall, in dem die Realität die Fiktion übersteigt. Es ist ein Szenario wie bei John Le Carré oder Tom Clancy.»
Im Zentrum der neuen Affäre steht die Kasachin Botagoz Jardemalie, eine Juristin mit Harvard-Abschluss, die seit 2013 in Belgien politisches Asyl geniesst und sich als Menschrechtsanwältin betätigt. Auch ihr wirft Kasachstan die Unterschlagung von Geldern vor. In den letzten Wochen wurden nun mehrere Vorfälle publik, bei denen kasachische Agenten handfest gegen Jardemalie vorgingen – auf belgischem Territorium.
Am 21. Oktober fand in Brüssel ein Prozess gegen drei Männer statt, darunter zwei frühere Stasi-Agenten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sie hätten ab 2013 versucht, Jardemalie auszuspionieren und sogar zu entführen. Die Staatsanwaltschaft verlangt für die Männer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren; das Urteil wird am 29. November gesprochen.
Kurz nach diesem Prozess machte die Zeitung «Le Soir» publik, dass die Polizei am 1. Oktober 2019 in Jardemalies Wohnung frühmorgens eine Hausdurchsuchung durchführte, während die Frau nicht zu Hause war. Dabei wurden die belgischen Polizisten laut Medienberichten von kasachischen Beamten begleitet, welche Jardemalies Unterlagen unbeaufsichtigt durchsucht hätten – trotz deren Asylstatus. Die Operation erfolgte aufgrund eines kasachischen Rechtshilfegesuchs, welche die Regierung bewilligt hatte. Der Vorfall beschäftigt jetzt auch die belgische Politik und bringt den Justizminister in Erklärungsnöte. (hä)