Geheime Geldflüsse in der Kasachstan-Affäre: Die Bundesanwaltschaft hat dazu ein anonymes Schreiben erhalten.
Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen gegen den Lobbyisten und Alt-Botschafter Thomas Borer sowie den früheren SVP-Nationalrat Christian Miesch. Auslöser sind ungewöhnliche Geldflüsse zwischen Borer und Miesch, die Redaktion Tamedia am 1 März 2018 publik gemacht hat. Es ist die jüngste Wendung in der sogenannten Kasachstan-Affäre, welche in Bundesbern seit mehreren Jahren schwelt.
Die Bundesanwaltschaft habe «ein anonymes Schreiben mit Informationen» zum Fall Borer/Miesch erhalten, erklärt die Medienstelle der Bundesanwaltschaft. «Im Rahmen von Vorabklärungen» würden diese Informationen nun «geprüft».
Weitergehende Auskünfte zum Fall erteilt die Bundesanwaltschaft nicht. Die Wortwahl ihrer Stellungnahme deutet aber darauf hin, dass sie die Bundeskriminalpolizei mit Ermittlungen beauftragt hat. Keine Auskunft erteilt die Bundesanwaltschaft zur Frage, um welche möglichen Tatbestände sich die Ermittlungen drehen. Infrage kommen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, aktive und passive Bestechung oder allenfalls andere Tatbestände.
«Bis dato ist kein Strafverfahren eröffnet worden», betont die Bundesanwaltschaft. Es gelte darum «in diesem Stadium der Untersuchungen die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten». Ob ein Strafverfahren eröffnet werde, entscheide sich nach Abschluss der Vorabklärungen. Sollte die Bundesanwaltschaft keine genügenden Verdachtsmomente finden, würde sie eine sogenannte Nichtanhandnahme verfügen.
Rechnung über 4635 Franken
Die Kasachstan-Affäre um Borer, Miesch sowie weitere Parlamentarier und Lobbyisten beschäftigt die Schweiz nun schon seit drei Jahren. Im Januar 2015 berichtete die NZZ, dass sich Thomas Borer vom kasachischen Regime als Lobbyist engagieren liess. Sein Auftrag war es, die Auslieferung des in Genf wohnhaften Exilkasachen Wiktor Chrapunow zu erwirken. Kasachstan beschuldigt diesen, öffentliche Gelder veruntreut zu haben. Zu Borers Lobbyerfolgen zählte ein parlamentarischer Vorstoss, den der damalige SVP-Nationalrat Christian Miesch einreichte und der die Vorwürfe Kasachstans gegen Chrapunow ungefiltert übernahm.
Dass just in diesem Zeitraum zwischen Lobbyist Borer und SVP-Politiker Miesch Geld geflossen ist, blieb damals geheim. Am 1 März 2018 veröffentlichte diese Zeitung nun aber eine Rechnung, die Miesch am 4 April 2015 verfasst hatte. Darin forderte der SVP-Politiker vom Lobbyisten 4635 Franken für ein Senioren- Generalabonnement 1 Klasse für seine «Aktivitäten als Sekretär der Gruppe Schweiz-Kasachstan».
Diese Rechnung ist aus zwei Gründen auffällig: Erstens besass Miesch damals als Nationalrat bereits ein vom Staat offeriertes SBB-GA. Zweitens waren nicht einmal die Co-Präsidenten der Gruppe Schweiz-Kasachstan, Ständerat Filippo Lombardi (CVP) und Nationalrat Sebastian Frehner (SVP), über die Rechnung informiert. Für ihn sei «sonnenklar, dass sämtliche Aktivitäten von Parlamentariern in solchen Gruppen freiwillig und unentgeltlich sind», erklärte Lombardi.
Borer und Miesch stritten zunächst ab, dass zwischen ihnen Geld geflossen war. Als Redaktion Tamedia sie mit einem Mailwechsel konfrontierte, der das Gegenteil belegt, stellte Borer die Zahlung als Fehler seiner Buchhaltung dar. Dieser sei korrigiert worden, indem seine Firma das Geld fast zwei Jahre später zurückgefordert habe. Miesch bestätigte diese Version im zweiten Anlauf.
Gilt für Miesch die Immunität?
Für die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International ist die Rechnungsstellung eines Nationalrats an einen Lobbyisten ein Skandal. Es gehe dabei «um den Missbrauch einer anvertrauten Machtstellung zu privatem Nutzen», urteilt Martin Hilti, Geschäftsführer der Schweizer Sektion von Transparency International.
Offen ist aber die Frage, ob die Bundesanwaltschaft überhaupt ein Strafverfahren gegen Miesch eröffnen kann. Als Miesch von Borer Geld forderte und erhielt, war er noch Angehöriger des Parlaments. Ein solcher geniesst für Handlungen, die einen direkten Zusammenhang zur parlamentarischen Tätigkeit aufweisen, den Schutz der relativen Immunität. Will die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren einleiten, warten auf die Immunitätskommission und die Rechtskommission des Ständerats viele knifflige Fragen: Sind die Geldflüsse zwischen Borer und Miesch erheblich genug, um sich damit zu befassen? Fallen sie unter die Immunität? Und wenn ja, muss diese aufgehoben werden?
Wie die Immunität die Strafverfolger bremsen kann, zeigte sich 2015, als die Bundesanwaltschaft im Rahmen der Kasachstan-Affäre ein erstes Mal Ermittlungen aufnahm. Damals richteten sie sich nicht gegen Miesch, sondern gegen zwei andere in die Affäre involvierte Politiker, die FDP-Nationalräte Christa Markwalder und Walter Müller. In ihrem Fall konnte die Bundesanwaltschaft schliesslich kein Strafverfahren eröffnen, weil die zuständigen Kommissionen des National- und des Ständerats es ablehnten, die Immunität der beiden Parlamentarier aufzuheben.
Anders als jetzt bei Miesch gab und gibt es aber bei Markwalder und Müller keinerlei Hinweise, dass sie vonseiten der Kasachstan-Lobby Geld erhalten haben.
Quelle: Tages-Anzeiger