Der ehemalige Botschafter Thomas Borer gerät in der Kasachstan-Affäre ins Visier des Bundesanwalts. Borer betont, legal gehandelt zu haben.
Wegen Verdachts auf mögliche Amtsgeheimnisverletzung nimmt der Bundesanwalt Abklärungen auf. Grund dafür sind E-Mails, die Alt-Botschafter Thomas Borer im November 2013 verschickte und in denen er kasachischen Regierungsvertretern «Insider-Informationen» in Aussicht gestellt haben soll. Wahrscheinlich handelte es sich dabei um Informationen zu den Ermittlungen gegen Timur Kulibajew, den Schwiegersohn des kasachischen Staatschefs, wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet.
Anfangs wurde Borer verdächtigt, wichtige Informationen zum Fall Chaprow an die Kasachen weitergeleitet zu haben. Dies konnte aber rasch ausgeschlossen werden, da sich der Kanton Genf selbst mit diesem Fall beschäftigt hatte und nicht die Bundesanwaltschaft.
«Freundschaftlicher Lunch»
In anderen E-Mails schrieb Borer, er werde sich mit Lauber zu einem «freundschaftlichen Lunch» treffen und mit ihm auch über einen kasachischen Fall sprechen, falls von den Kasachen erwünscht. Es wird vermutet, Borer habe somit den Eindruck erwecken wollen, an einen besonderen Zugang zu Insider-Informationen gekommen zu sein, um sich so für ein Lobbying-Mandat Kasachstans anzubieten. Die Bundesanwaltschaft teilt allerdings mit, Lauber habe sich nur einmal im Rahmen eines Apéros mit Borer getroffen. Er kenne diesen persönlich nicht näher.
Borer selbst betont, er habe als Lobbyist das Recht, seinen Klienten «offiziell erhaltene» Informationen weiterzuleiten. Zu dieser Version passt jedoch nicht, dass Borer in seinen E-Mails in Aussicht gestellt hatte, er würde Insider-Informationen weitergeben.
In einer Mitteilung begrüsst Borer, dass die Bundesanwaltschaft Abklärungen wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung vornimmt. Er sei überzeugt, dass es sich rasch zeigen wird, dass die Gesetze von allen Beteiligten eingehalten wurden.
Quelle: 20min.ch